Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) der Fa. Kreidl CNC Formenbau
Fassung 01/2026
I. Vertragsinhalt und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Bestellungen von Waren und Dienstleistungen sowie deren Abwicklung durch Fa. Kreidl CNC (nachfolgend „Auftraggeber“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftraggeber hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die widerspruchslose Entgegennahme von Waren oder Leistungen gilt nicht als Anerkennung fremder Bedingungen.
- Besondere, im Einzelfall vereinbarte Bedingungen gehen diesen AEB vor; diese AEB gelten dann nachrangig und ergänzend.
- Angebote von Auftragnehmern sind für den Auftraggeber stets kostenlos und unverbindlich.
II. Preise und Versand
- Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie verstehen sich frei der vom Auftraggeber angegebenen Empfangsstelle (DDP gemäß Incoterms in der jeweils aktuellen Fassung) einschließlich Fracht-, Verpackungs- und aller Nebenkosten.
- Bei unfreier Lieferung übernimmt der Auftraggeber keine Frachtkosten, es sei denn, eine bestimmte Versandart wurde ausdrücklich vorgeschrieben. Preiserhöhungen des Lieferanten bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Fa. Kreidl CNC.
III. Zahlung
- Zahlungen erfolgen nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto. Sind die Bedingungen des Auftragnehmers günstiger, gelten diese.
- Die Fristen beginnen mit Rechnungseingang, jedoch nicht vor vollständiger Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Sofern Dokumentationen, Zeugnisse (z. B. Materialprüfzeugnisse) oder Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, beginnen die Fristen erst nach deren vertragsgemäßer Übergabe.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber im gesetzlichen Umfang zu.
- Fälligkeitszinsen können nicht gefordert werden. Der Verzugszinssatz beträgt maximal 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
IV. Lieferfristen und Verzug
- Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich. Eine drohende Lieferverzögerung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle des Lieferverzugs stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
V. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der Ware geht spätestens mit der Bezahlung auf den Auftraggeber über. Erweiterte oder verlängerte Eigentumsvorbehalte des Auftragnehmers (insbesondere Kontokorrent- und Konzernvorbehalte) werden nicht anerkannt.
- Aufgrund eines einfachen Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Ware nur herausverlangen, wenn er zuvor wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.
VI. Ausführung, Gefahrübergang und Verpackung
- Der Auftragnehmer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort.
- Teillieferungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Die Rücknahmepflichten richten sich nach den jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen (Verpackungsgesetz).
VII. Erklärungen über Ursprungseigenschaft
- Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Überprüfung von Ursprungsnachweisen durch die Zollverwaltung zu ermöglichen und alle notwendigen Auskünfte sowie Bestätigungen beizubringen.
- Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch fehlerhafte Ursprungserklärungen oder mangelnde Nachprüfungsmöglichkeiten entstehen.
VIII. Haftung für Mängel und Gewährleistung
- Der Verkäufer garantiert, dass die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist und den anerkannten Regeln der Technik, den vertraglich vereinbarten Eigenschaften sowie den geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften entspricht.
- Eine Wareneingangsprüfung erfolgt durch den Auftraggeber nur auf offenkundige Mängel (Transportschäden, Mengenabweichungen). Mängelrügen sind rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Entdeckung beim Auftragnehmer eingehen. Der Auftragnehmer verzichtet insoweit auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge (§ 377 HGB).
- Bei Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Insbesondere kann der Auftraggeber Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. In dringenden Fällen (z. B. drohender eigener Lieferverzug gegenüber Endkunden) ist der Auftraggeber berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich keine längeren Fristen vorgesehen sind.
IX. Werkzeuge, Modelle und Geheimhaltung
- Beigestellte oder für den Auftraggeber angefertigte Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen und Konstruktionsdaten bleiben oder werden Eigentum der Fa. Kreidl CNC. Sie dürfen ausschließlich zur Ausführung der Aufträge des Auftraggebers verwendet werden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung offengelegt werden.
- Nach Erledigung des Auftrags sind alle Unterlagen und Werkzeuge unaufgefordert und kostenfrei an den Auftraggeber zurückzugeben.
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Recht
- Erfüllungsort für die Lieferung ist die Betriebsstätte des Auftraggebers.
- Gerichtsstand ist Heilbronn. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
XI. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
