Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Firma Kreidl CNC Formenbau (Stand: 01/2026)
1. Geltungsbereich
- Für alle unsere Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie sind fester Bestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Geschäftsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
- Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners sind für uns nur verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von uns schriftlich anerkannt wurden.
- Gegenbestätigungen des Bestellers mit Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote und Auftragserteilung
- Unsere Angebote sind stets freibleibend.
- Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Angaben über Eignung und Anwendung unserer Erzeugnisse erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch nur Erfahrungswerte dar und begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller ist verpflichtet, die Eignung der Erzeugnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck selbst zu prüfen.
- Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch den Auftraggeber zustande. Bei langfristigen Aufträgen ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich.
- Nicht markierte oder nicht ausdrücklich hingewiesene sowie schlecht erkennbare Hinterschnitte werden als Nachtrag berechnet.
3. Preise und technische Leistungen
- Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Preis zzgl. MwSt., sofern nicht anders vereinbart. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Mehrkosten für besondere Versandarten (Express etc.) trägt der Abnehmer.
- Folgende Kosten sind im Werkzeugpreis nicht enthalten, sofern nicht explizit aufgeführt: Bemusterungskosten, technische Zeichnungen, technische Dokumentation sowie rheologische Analysen (Füll-, Schwund- und Verzugsstudien).
- Fa. Kreidl CNC übernimmt keine Interpretation rheologischer Berechnungen. Für die Richtigkeit solcher Berechnungen ist allein der ausführende Berechner verantwortlich. Daraus resultierende Formveränderungen (z. B. Bombierungen) erfolgen nur auf schriftliche Vorgabe und Freigabe durch den Auftraggeber.
- Formtechnische Optimierungen können erforderlich sein. Verzug und Einfallstellen sind konstruktionsbedingt nicht ausgeschlossen und stellen keinen Mangel an der Form dar. Für diese haftet der Bauteilverantwortliche des Bestellers; Materialanhäufungen sind zu vermeiden. Bindenähte sind prozessbedingt nicht vermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
- Zykluszeiten werden nicht garantiert. Das Angebot basiert auf den bei Anfrage vorliegenden Daten. Änderungen oder Toleranzanpassungen werden als Nachtrag behandelt. Der Besteller hat mit mindestens 6 Musterungen zu seinen Lasten zu rechnen.
4. Liefer- und Abnahmefristen
- Lieferfristen beginnen erst nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen und Materialbeistellungen sowie nach technischer Klärung und schriftlicher Freigabe durch den Besteller.
- Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder unvorhersehbare Betriebsstörungen verlängern die Lieferzeit angemessen. Fa. Kreidl CNC wird den Besteller hiervon unverzüglich unterrichten.
5. Materialbeistellungen
- Vom Besteller beigestellte Materialien sind frei Haus mit einem Mengenzuschlag von mindestens 10 % in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.
- Bei Nichterfüllung verlängert sich die Lieferzeit; entstehende Mehrkosten für Fertigungsunterbrechungen trägt der Besteller.
6. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den Besteller über. Bei Verzögerungen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
- Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf schriftliches Verlangen und Kosten des Bestellers.
7. Zahlung
- Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen zahlbar. Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgender Modus: 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung zur 1. Abmusterung, 1/3 30 Tage nach Lieferung zur 1. Abmusterung.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugsschaden-Pauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu fordern. Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Vor vollständiger Bezahlung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Serienfertigung mit der Ware nur mit schriftlicher Genehmigung der Fa. Kreidl CNC gestattet.
9. Gewährleistung und Mängelhaftung
- Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen (offensichtlich) bzw. 10 Werktagen (verborgen) nach Anlieferung schriftlich zu rügen.
- Sichtbare Angusspunkte, Auswerfermarkierungen, Bindenähte sowie Verzug am Spritzling stellen keinen Mangel an der Form dar.
- Optimierungen entgegen der freigegebenen 3D-Konstruktion werden als Nachtrag behandelt. Toleranzanforderungen am Spritzling unter +/- 0,05 mm werden nicht garantiert.
- Bei begründeter Beanstandung erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Besteller mindern oder zurücktreten.
- Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Zustimmung Änderungen am Liefergegenstand vornehmen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der 1. Lieferung des Werkzeugs (z. B. zur Erstmusterung) an den Besteller oder an einen von ihm benannten Dritten. Verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, beginnt die Frist mit der Mitteilung der Versand- bzw. Abholbereitschaft.
10. Schadenersatz und Stornierung
- Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei Stornierungen des Auftrags durch den Besteller behält sich der Verkäufer Stornokosten in Höhe von mindestens 1/3 des Brutto-Auftragswertes vor.
11. Schutzrechte und Vertraulichkeit
- Wir gewährleisten die Rechtsmängelfreiheit für unsere Entwicklungen. Bei Fertigung nach Zeichnung des Bestellers haftet dieser für die Freiheit von Rechten Dritter.
- Konstruktionsvorschläge und Entwürfe der Fa. Kreidl CNC unterliegen unserem Urheberrecht und dürfen Dritten ohne Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Fa. Kreidl CNC.
- Gerichtsstand ist Heilbronn. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
